Die bezeichnung pauschale bewerbungskosten ist somit irreführend denn steuerpflichtige können nicht nur einen fixen pauschbetrag pro bewerbung insti de bewerbung geltend machen sondern alle bewerbungsbezogenen kosten 1 1 von der steuer absetzen. Alle ausgaben die durch ihren beruf veranlasst wurden können sie grundsätzlich als werbungskosten in der steuererklärung absetzen. Ausgaben die die pauschale übersteigen können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
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