Alle ausgaben die durch ihren beruf veranlasst wurden können sie grundsätzlich als werbungskosten in der steuererklärung absetzen. Bewerbungskosten sind werbungskosten sämtliche kosten die im rahmen einer bewerbung anfallen sind als werbungskosten steuerlich absetzbar. Geben sie also für das jahr in dem sie die bewerbungskosten hatten eine steuererklärung ab.
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