Um den bürokratischen aufwand möglichst gering zu halten gewährt das finanzamt eine sogenannte werbungskostenpauschale auch bekannt als arbeitnehmer pauschbetrag. Hierunter fallen etwa die täglichen fahrten zur arbeit dienstreisen fortbildungen ausgaben für arbeitskleidung oder berufliche versicherungen. Bewerbungskosten werden steuerrechtlich als werbungskosten behandelt.
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